Häufige Fragen zu unserem Energie- und Haustechnikkonzept
Ist ein Verzicht auf wassergeführte Heizungen rechtlich zulässig?
Ja. Die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die Kriterien für gängige Förderprogramme fordern das Erreichen definierter Effizienzwerte der Gebäudehülle und den Einsatz erneuerbarer Energien. Da unsere Gebäude durch den hochgedämmten Wandaufbau den Transmissionswärmeverlust deutlich reduzieren und die verbleibende Restlast über hocheffiziente Wärmepumpentechnologie im Verbund mit PV-Strom abdecken, können damit die gesetzlichen Standards erfüllt werden.
Warum setzen Sie auf Split-Klimageräte statt auf Fußbodenkühlung?
Eine Fußbodenkühlung stößt aufgrund der Taupunkt-Problematik schnell an physikalische Grenzen: Fällt die Oberflächentemperatur des Bodens zu tief, droht Kondensatbildung auf dem Belag. Zudem kühlen wassergeführte Flächenheizungen im Sommer träge und senken lediglich die Raumtemperatur, nicht jedoch die Luftfeuchtigkeit. Das dezentrale Split-System filtert und entfeuchtet die Luft aktiv. Da die gefühlte Sommerhitze maßgeblich von der Schwüle (relative Luftfeuchtigkeit) beeinflusst wird, kann die Entfeuchtung zu einem spürbar höheren Schlaf- und Wohnkomfort beitragen.
Welche Förderprogramme können genutzt werden?
Unsere Bauweisen werden so geplant, dass sie die technischen Voraussetzungen für die nationalen Förderprogramme zum energieeffizienten Neubau berücksichtigen (z. B. KfW-Kredite 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“). Durch die Kombination aus hoher Dämmwirkung und regenerativer Eigenstromerzeugung streben wir die geforderten Primärenergiebedarfe an und bereiten für Ihr Projekt die notwendigen Nachweise für die offizielle Zertifizierung vor; die endgültige Förderentscheidung liegt bei der zuständigen Förderstelle.