Häufige Fragen zu unserem Energie- und Haustechnikkonzept
Ist ein Verzicht auf wassergeführte Heizungen rechtlich zulässig?
Grundsätzlich ja, wenn die Anforderungen nachgewiesen werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Kriterien gängiger Förderprogramme fordern definierte Effizienzwerte der Gebäudehülle und den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei gedämmter Gebäudehülle lässt sich der Transmissionswärmeverlust verringern; die verbleibende Restlast kann über Wärmepumpentechnik im Verbund mit PV-Strom gedeckt werden. Ob ein konkretes Konzept ohne wassergeführte Heizung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, wird projektbezogen berechnet und nachgewiesen.
Warum setzen Sie auf Split-Klimageräte statt auf Fußbodenkühlung?
Eine Fußbodenkühlung stößt aufgrund der Taupunkt-Problematik schnell an physikalische Grenzen: Fällt die Oberflächentemperatur des Bodens zu tief, droht Kondensatbildung auf dem Belag. Zudem kühlen wassergeführte Flächenheizungen im Sommer träge und senken lediglich die Raumtemperatur, nicht jedoch die Luftfeuchtigkeit. Das dezentrale Split-System filtert und entfeuchtet die Luft aktiv. Da die gefühlte Sommerhitze maßgeblich von der Schwüle (relative Luftfeuchtigkeit) beeinflusst wird, kann die Entfeuchtung zu einem höheren Schlaf- und Wohnkomfort beitragen.
Welche Förderprogramme können genutzt werden?
Unsere Bauweisen werden so geplant, dass sie die technischen Voraussetzungen für nationale Förderprogramme im Neubau berücksichtigen (z. B. KfW-Kredite 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“). Mit gedämmter Gebäudehülle und Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Quellen streben wir die geforderten Primärenergiebedarfe an und bereiten für Ihr Projekt die notwendigen Nachweise vor; die endgültige Förderentscheidung liegt bei der zuständigen Förderstelle. Eine Förderzusage geben wir nicht.