AGB Bauleistungen - GreenBuild360 GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauleistungen (AGB)

GreenBuild360 GmbH
Stand: 13.03.2026 (v1.0)

1. Angebotsbedingungen

1.1 Der Baupartner, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, gibt sein Angebot auf der Grundlage des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten „Leistungsverzeichnis/AN-Angebot“ sowie den hierin aufgeführten weiteren Bestandteilen ab. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt dieses Angebots und vom Auftraggeber auf seiner Internet-Seite www.greenbuild360.de unter „Ausschreibungen“ zur Kenntnisnahme und zum Ausdruck eingestellt...

1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes und vor Beginn der Arbeiten über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle und in deren Umfeld mit der Sorgfalt eines erfahrenen Unternehmers zu unterrichten...

2. Vertragsgrundlagen

2.1 Für alle vom Auftraggeber erteilten Aufträge gelten als Vertragsgrundlage: das Auftragsschreiben, das Verhandlungsprotokoll, die vorliegenden AGB, das Angebot des AN, VOB/B und VOB/C, alle einschlägigen DIN-Normen sowie die §§ 631 ff. BGB und §§ 650a ff. BGB.

3. Leistungsumfang

3.1 Zur ordnungsgemäßen und vollständigen Vertragserfüllung gehören alle Arbeiten, Lieferungen und Leistungen, die zur mangelfreien und funktionsgerechten Erstellung notwendig sind...

3.3 Der AN sichert die Verwendung erprobter, mängelfreier und möglichst umweltfreundlicher Bauprodukte zu.

4. Leistungsausführung

4.1 Dem AN obliegt die Verkehrssicherungspflicht. 4.2 Ein deutschsprachiger Vertreter muss ständig vor Ort sein.

5. Termine und Ausführungsfristen

5.1 Termine für Arbeitsbeginn und Fertigstellung sind verbindliche Vertragsfristen.

6. Vertragsstrafe, Schadensersatz wegen Verzug, Behinderung

6.1 Bei Verzug: Vertragsstrafe von 0,3% der Nettoauftragssumme pro Arbeitstag, maximal 5% der Nettoschlussrechnungssumme.

7. Anordnungsrechte des Auftraggebers

7.1 AG kann Änderungen der Bauumstände und Bauzeit anordnen (§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B).

8. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

8.2 Abschlagszahlungen monatlich nach Nachweis, Zahlungsziel 30 Kalendertage.

9. Abnahme

9.3 Förmliche Abnahme mit Protokoll ist zwingend. Abnahmefiktionen sind ausgeschlossen.

10. Ersatzvornahme, Kündigung

10.1 AG kann bei Verzug oder Mängeln nach Fristsetzung eine Ersatzvornahme durchführen.

11. Präqualifikation

11.1 Relevanz bei öffentlichen Aufträgen gemäß VOB/A.

12. Mängelansprüche und Sicherheitseinbehalt

12.2 Die Verjährungsfrist beträgt sechs Jahre.

12.4 Einbehalt von 5% der Nettoschlussrechnungssumme als Mängelsicherheit.

13. Weitervergabe von Leistungen

13.1 Eigenleistungspflicht; Weitervergabe nur mit schriftlicher Zustimmung des AG.

14. Versicherung

14.1 Betriebshaftpflicht mit mindestens 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.

15. Sicherheitsleistungen

15.1 Vertragserfüllungsbürgschaft von 10% der Nettoauftragssumme innerhalb von 10 AT.

16. Datenverarbeitung und Datenschutz

16.1 Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

17. Compliance und Verhaltenskodex

17.1 AN erkennt das Compliance-Leitbild und den Verhaltenskodex der GreenBuild360 GmbH an.

18. Urheberrecht

18.2 Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte an den AG.

19. Baupartnerschaft und Konfliktlösung

19.2 Mehrstufiges System zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

20. Vertraulichkeit

20.1 Streng vertrauliche Behandlung aller Projektinformationen.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Keine mündlichen Nebenabreden; es gilt deutsches Recht.

GreenBuild360 steht für nachhaltiges, modulares Bauen mit Holz, TRIQBRIQ und CLT. Wir kombinieren ökologische Materialien, digitale Planung und schnelle Montage zu kreislauffähigen, zukunftsfähigen Gebäuden – vom Tiny House bis zum Gewerbebau.
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