GreenBuild360 GmbH
Stand: 13.03.2026 (v1.0)
1.1 Der Baupartner, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, gibt sein Angebot auf der Grundlage des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten „Leistungsverzeichnis/AN-Angebot“ sowie den hierin aufgeführten weiteren Bestandteilen ab. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt dieses Angebots und vom Auftraggeber auf seiner Internet-Seite www.greenbuild360.de unter „Ausschreibungen“ zur Kenntnisnahme und zum Ausdruck eingestellt...
1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes und vor Beginn der Arbeiten über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle und in deren Umfeld mit der Sorgfalt eines erfahrenen Unternehmers zu unterrichten...
2.1 Für alle vom Auftraggeber erteilten Aufträge gelten als Vertragsgrundlage: das Auftragsschreiben, das Verhandlungsprotokoll, die vorliegenden AGB, das Angebot des AN, VOB/B und VOB/C, alle einschlägigen DIN-Normen sowie die §§ 631 ff. BGB und §§ 650a ff. BGB.
3.1 Zur ordnungsgemäßen und vollständigen Vertragserfüllung gehören alle Arbeiten, Lieferungen und Leistungen, die zur mangelfreien und funktionsgerechten Erstellung notwendig sind...
3.3 Der AN sichert die Verwendung erprobter, mängelfreier und möglichst umweltfreundlicher Bauprodukte zu.
4.1 Dem AN obliegt die Verkehrssicherungspflicht. 4.2 Ein deutschsprachiger Vertreter muss ständig vor Ort sein.
5.1 Termine für Arbeitsbeginn und Fertigstellung sind verbindliche Vertragsfristen.
6.1 Bei Verzug: Vertragsstrafe von 0,3% der Nettoauftragssumme pro Arbeitstag, maximal 5% der Nettoschlussrechnungssumme.
7.1 AG kann Änderungen der Bauumstände und Bauzeit anordnen (§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B).
8.2 Abschlagszahlungen monatlich nach Nachweis, Zahlungsziel 30 Kalendertage.
9.3 Förmliche Abnahme mit Protokoll ist zwingend. Abnahmefiktionen sind ausgeschlossen.
10.1 AG kann bei Verzug oder Mängeln nach Fristsetzung eine Ersatzvornahme durchführen.
11.1 Relevanz bei öffentlichen Aufträgen gemäß VOB/A.
12.2 Die Verjährungsfrist beträgt sechs Jahre.
12.4 Einbehalt von 5% der Nettoschlussrechnungssumme als Mängelsicherheit.
13.1 Eigenleistungspflicht; Weitervergabe nur mit schriftlicher Zustimmung des AG.
14.1 Betriebshaftpflicht mit mindestens 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
15.1 Vertragserfüllungsbürgschaft von 10% der Nettoauftragssumme innerhalb von 10 AT.
16.1 Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
17.1 AN erkennt das Compliance-Leitbild und den Verhaltenskodex der GreenBuild360 GmbH an.
18.2 Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte an den AG.
19.2 Mehrstufiges System zur außergerichtlichen Streitbeilegung.
20.1 Streng vertrauliche Behandlung aller Projektinformationen.
21.1 Keine mündlichen Nebenabreden; es gilt deutsches Recht.